Als Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
 

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten der Behandlung, sofern eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt.


Versicherte der
gesetzlichen Krankenkassen können mit ihrer Krankenversichertenkarte direkt zu einem Gespräch kommen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

Wenn Sie Privatversichert oder behilfeberechtigt sind, klären Sie bitte im Vorfeld, in welchem Umfang Psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Dies ist abhängig von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen. Ich richte mich nach den seit dem 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlung der PKV´n.